Absatz eins,Anmerkung, Tritt gleichzeitig mit dem EWR-Abkommen in Kraft)
BGBl. Nr. 761/1992
761. Bundesgesetz: Preistransparenzgesetz
Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom und Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (Preistransparenzgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2 § 7neu
Aufzeichnungen der Unternehmen
Paragraph 7,
- Absatz 2,Soweit dies zur Erfüllung der Verpflichtungen der Republik Österreich auf Grund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) erforderlich ist, sind die Unternehmen zur Auskunft an die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden verpflichtet.