StGBl. Nr. 13/1945
13. Verfassungsgesetz: Verbotsgesetz.
Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz).
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2 § 9neu
Paragraph 9,
Die näheren Vorschriften über die Anlegung und Auflegung der Listen, das hiebei einzuhaltende Verfahren sowie über das Rechtsmittelverfahren werden durch Verordnung getroffen.