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BGBl. Nr. 413/1973

kundgemacht 17.08.1973 RIS↗
413. Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen samt Erklärung der Republik Österreich
INTERNATIONALES ABKOMMEN ÜBER DEN SCHUTZ DER AUSÜBENDEN KÜNSTLER, DER HERSTELLER VON TONTRÄGERN UND DER SENDEUNTERNEHMEN
Kundmachung BGBl. Nr. 413/1973× zu Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen neu § 0↗RIS↗