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BGBl. Nr. 283/1989

kundgemacht 20.06.1989 RIS↗
283. Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, samt Anlage A
MONTREALER PROTOKOLL ÜBER STOFFE, DIE ZU EINEM ABBAU DER OZONSCHICHT FÜHREN
Kundmachung BGBl. Nr. 283/1989× zu Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen neu § 0↗RIS↗
Art. 20neu
in Kraft ab 01.08.1989 · idF BGBl. Nr. 283/1989 Art. 20↗RIS↗

Artikel 20

Authentische Texte

Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Montreal am 16. September 1987.