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BGBl. Nr. 554/1989

kundgemacht 29.11.1989 RIS↗
554. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Indien über Luftverkehr samt Anhang
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON INDIEN ÜBER LUFTVERKEHR
Kundmachung BGBl. Nr. 554/1989× zu Luftverkehrsabkommen (Indien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen (Indien) neu § 0↗RIS↗
Art. 20neu
in Kraft ab 01.12.1989 · idF BGBl. Nr. 554/1989 Art. 20↗RIS↗

Artikel 20

Inkrafttreten

  1. Ziffer eins
    Der Anhang zu diesem Abkommen gilt als Bestandteil des Abkommens und alle Verweise auf das Abkommen schließen auch solche auf den Anhang ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
  2. Ziffer 2
    Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.