Der Sekretär des Lenkungsorgans wird vom Generaldirektor der FAO mit Zustimmung des Lenkungsorgans ernannt. Der Sekretär wird durch das erforderliche Personal unterstützt.
BGBl. III Nr. 98/2006
Internationaler Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft samt Anlagen und Erklärung
Internationaler Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft samt Anlagen und Erklärung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 20neu
Artikel 20 – Sekretär
- 20 Punkt eins
- 20 Punkt 2Der Sekretär nimmt die folgenden Aufgaben wahr:
- Litera aEr veranlasst und leistet administrative Unterstützung für Tagungen des Lenkungsorgans und gegebenenfalls eingesetzter Nebenorgane;
- Litera ber unterstützt das Lenkungsorgan bei der Erfüllung seiner Aufgaben, einschließlich bei der Wahrnehmung von Sonderaufgaben, die ihm das Lenkungsorgan gegebenenfalls überträgt;
- Litera cer berichtet dem Lenkungsorgan über seine Tätigkeiten.
- 20 Punkt 3Der Sekretär übermittelt allen Vertragsparteien und dem Generaldirektor:
- Litera aBeschlüsse des Lenkungsorgans innerhalb von sechzig Tagen nach ihrer Verabschiedung;
- Litera bvon den Vertragsparteien erhaltene Informationen gemäß diesem Vertrag.
- 20 Punkt 4Der Sekretär stellt Dokumente für Tagungen des Lenkungsorgans in den 6 Sprachen der Vereinten Nationen zur Verfügung.
- 20 Punkt 5Der Sekretär arbeitet mit anderen Organisationen und Vertragsorganen, wozu insbesondere das Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gehört, bei der Erreichung der Ziele dieses Vertrags zusammen.