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BGBl. III Nr. 50/2010

kundgemacht 14.06.2010 RIS↗Parlament↗
Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Kundmachung BGBl. III Nr. 50/2010× zu Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – Protokoll×

Änderungen durch diese Kundmachung

Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – Protokoll neu § 0↗RIS↗
Art. 20neu
in Kraft ab 11.07.2010 · idF BGBl. III Nr. 50/2010 Art. 20↗RIS↗

Artikel 20

Beilegung von Streitigkeiten

Die Bestimmungen des Artikels 15 des Übereinkommens über die Beilegung von Streitigkeiten finden auf dieses Protokoll sinngemäß Anwendung.