BGBl. Nr. 72/1956
72. Kundmachung: Bekanntmachung der derzeit geltenden Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. Jänner 1956, mit der die derzeit geltende Verfassung der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen bekanntgemacht wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 21neu
ARTIKEL römisch 21
Authentischer Text der Verfassung
Der englische, französische und spanische Text dieser Verfassung gilt in gleicher Weise als authentisch.