Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär der Organisation hinterlegt.
BGBl. Nr. 20/1960
20. Übereinkommen zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie.
ÜBEREINKOMMEN ZUR EINRICHTUNG EINER SICHERHEITSKONTROLLE
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen zur Einrichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 21neu
Artikel 21
- Litera a
- Litera bDieses Übereinkommen tritt mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch mindestens zehn Unterzeichner in Kraft. Für jeden später ratifizierenden Unterzeichner tritt es mit Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.
- Litera cIn den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) findet dieses Übereinkommen erst nach Abschluß der in Artikel 16 Absatz (a) vorgesehenen Vereinbarung Anwendung; unbeschadet der darin festzulegenden Bestimmungen gilt dies nicht für Einrichtungen in Gemeinschaftsunternehmen.