Absatz eins,Sendungen,
- Litera afür die entgegen den Bestimmungen der Artikel 5-8, 13 und 15 die vorgeschriebenen Bescheinigungen anläßlich der tierärztlichen Grenzkontrolle nicht beigebracht werden,
- Litera bdie entgegen den Bestimmungen der Artikel 9-13 behandelt worden sind,
- Litera cfür die entgegen den Bestimmungen des Artikels 14 keine Bewilligung vorliegt,
- Litera ddie mit Beförderungsmitteln, die den Bestimmungen des Artikels 17 nicht entsprechen, befördert werden,
hat der Grenztierarzt zurückzuweisen.