Erleichterung des umfassenden Dialogs über die verschiedenen Aspekte der Informationsgesellschaft, vor allem die Politik für die elektronische Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich des Universaldienstes, die Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen, den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie die Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörde,
BGBl. III Nr. 194/2014
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 21neu
ARTIKEL 21
Informationsgesellschaft
In der Erkenntnis, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien ein wichtiger Bestandteil des modernen Lebens und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind, bemühen sich die Vertragsparteien um eine Zusammenarbeit, die sich unter anderem auf Folgendes konzentriert:
- Litera a
- Litera bVerbund und Interoperabilität der Netze und Dienste der Gemeinschaft, Indonesiens und Südostasiens,
- Litera cNormung und Verbreitung neuer Informations- und Telekommunikationstechnologien,
- Litera dFörderung der Forschungszusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Indonesien im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien ("IKT"),
- Litera egemeinsame Forschungsprojekte im Bereich IKT,
- Litera fSicherheitsfragen und -aspekte im Zusammenhang mit IKT.