Absatz eins,Die nach diesem Abschnitt von den Vertragsparteien jeweils liberalisierten Sektoren und die für Dienstleistungen und Dienstleister der anderen Vertragspartei in diesen Sektoren geltenden und als Vorbehalte formulierten Beschränkungen des Marktzugangs und der Inländerbehandlung sind in den Verpflichtungslisten in den Anhängen XXVII-B und XXVII-F aufgeführt.
BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 212neu
ARTIKEL 212
Liste der Verpflichtungen
- Absatz 2,Unbeschadet der Rechte und Pflichten, die den Vertragsparteien aus dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen und dem Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen erwachsen oder erwachsen können, enthalten die in den Anhängen XXVII-B und XXVII-F aufgeführten Verpflichtungen keine Verpflichtungen bezüglich audiovisueller Dienstleistungen.