Von allen Abgaben (Zöllen, Gebühren, Steuern), samt Zuschlägen, werden endgültig befreit
- Litera aBaumaterialien, die zur Herstellung der nach diesem Staatsvertrag vorgesehenen Regulierungsbauten verwendet werden;
- Litera bSchwellen, Schienen und Kleineisenzeug, Maste für die elektrische Leitung und Leitungsdrähte, die zur Erhaltung und zur Weiterführung der Materialtransportbahn dienen, Materialien für das Betriebstelephon der Bahn, und dergleichen, ferner unter Vorbehalt der notwendigen zolldienstlichen Kontrollmaßnahmen, die Rollwagen, sowie auch einzeln eingeführte Radsätze, Achsen, Lager und Rollen für diese Wagen.