Absatz eins,Gemäß den Bestimmungen und vorbehaltlich der Einschränkungen durch die Gesetze Mexikos in der Fassung allfälliger künftiger, ihre allgemeinen Grundsätze wahrender Änderungen rechnet Mexiko seinen ansässigen Personen auf die mexikanische Steuer an:
- Litera aden Betrag der in Österreich gezahlten Steuer von Einkünften, die aus Österreich stammen, der die in Mexiko zu zahlende Steuer von diesen Einkünften nicht übersteigt; und
- Litera bim Falle einer Gesellschaft, die über mindestens 10 vom Hundert des Kapitals einer Gesellschaft verfügt, die in Österreich ansässig ist und von der die erstgenannte Gesellschaft Dividenden empfängt, die in Österreich von der ausschüttenden Gesellschaft gezahlte Steuer in Bezug auf die Gewinne, aus denen die Dividenden gezahlt werden.