Absatz eins,Der Titel der Vereinbarung, Artikel eins,, Artikel 2, Absatz eins,, Artikel 3,, Artikel 4, Absatz eins,, Artikel 8, Absatz eins, 2 und 4, die Überschrift des Abschnitts römisch fünf und Artikel 10 bis 17 in der Fassung der 3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung treten mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem
- Ziffer einsdie nach den jeweiligen Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen aller Länder darüber vorliegen sowie
- Ziffer 2die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.