BGBl. Nr. 227/1924
Entwurf eines Übereinkommens über die Festsetzung der Arbeitszeit in gewerblichen Betrieben auf 8 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 22neu
Artikel 22.
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.