BGBl. Nr. 216/1957
216. Statuten der Internationalen Atomenergiebehörde.
STATUTEN DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIEBEHÖRDE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 23neu
ARTIKEL römisch 23
Authentische Texte und beglaubigte Abschriften
Die vorliegenden Statuten, die in chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefaßt sind, wobei alle Fassungen gleichermaßen authentisch sind, werden in den Archiven der Depositarmacht hinterlegt. Ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften dieser Statuten werden durch die Depositarmacht den Regierungen der anderen Signatarstaaten sowie den Regierungen der Staaten, die gemäß Artikel römisch vier lit. B als Mitglieder zugelassen wurden, zugestellt.
Urkund dessen haben die gebührend bevollmächtigten Unterzeichneten die vorliegenden Statuten unterschrieben.
Geschehen am Sitz der Vereinten Nationen am 26. Oktober 1956. (folgen die Unterschriften)