BGBl. I Nr. 42/2006
Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 23neu
Abschnitt 6
Besondere Bestimmungen für Kinder
Artikel 23
Die Aufklärung von Minderjährigen hat ihrem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechend zu erfolgen.