BGBl. III Nr. 65/2008
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO – INTERPOL) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich samt Anhang
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO – INTERPOL) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 23neu
Artikel 23
Andere Dienststellen von ICPO-Interpol in Österreich
Wenn ICPO-Interpol beschließt, andere Einrichtungen von ICPO-Interpol in Österreich anzusiedeln, kann die Regierung in der Form eines Zusatzabkommens die Anwendung dieses Abkommens auf derartige andere Einrichtungen ausdehnen.