BGBl. II Nr. 2/1934
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und der Republik Österreich.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 23neu
Artikel römisch 23 . Dieses Konkordates, dessen deutscher und italienischer Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald ausgetauscht werden. Es tritt mit dem Tage ihres Austausches in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Konkordat unterzeichnet.
Geschehen in doppelter Urschrift.
In der Vatikanstadt, am 5. Juni 1933.