Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 2/1934

kundgemacht 01.05.1934 RIS↗
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und der Republik Österreich.
Kundmachung BGBl. II Nr. 2/1934× zu Konkordat (Heiliger Stuhl)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Konkordat (Heiliger Stuhl) neu § 0↗RIS↗
Art. 23neu
in Kraft ab 01.05.1934 · idF BGBl. II Nr. 2/1934 Art. 23↗RIS↗

Artikel römisch 23 . Dieses Konkordates, dessen deutscher und italienischer Text gleiche Kraft haben, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald ausgetauscht werden. Es tritt mit dem Tage ihres Austausches in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Konkordat unterzeichnet.

Geschehen in doppelter Urschrift.

In der Vatikanstadt, am 5. Juni 1933.