Es veranstaltet die Tagungen der Konferenz der Vertragsparteien und etwaiger Nebenorgane und stellt die erforderlichen Dienste bereit;
BGBl. III Nr. 219/2005
Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 24neu
Artikel 24
Sekretariat
(1) Die Konferenz der Vertragsparteien bestimmt ein ständiges Sekretariat und trifft Vorkehrungen für dessen Arbeit. Die Konferenz der Vertragsparteien strebt an, dies bei ihrer ersten Tagung zu tun.
(2) Bis zur Bestimmung und Einrichtung eines ständigen Sekretariats stellt die Weltgesundheitsorganisation Sekretariatsdienste für dieses Übereinkommen zur Verfügung.
(3) Das Sekretariat hat folgende Aufgaben:
- Litera a
- Litera bes leitet die von ihm aufgrund des Übereinkommens erhaltenen Berichte weiter;
- Litera ces unterstützt die Vertragsparteien, insbesondere diejenigen, die Entwicklungsländer oder Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen sind, auf Ersuchen bei der Zusammenstellung und Weiterleitung der nach dem Übereinkommen erforderlichen Informationen;
- Litera des erarbeitet Berichte über seine Tätigkeit aufgrund des Übereinkommens unter der Aufsicht der Konferenz der Vertragsparteien und legt sie der Konferenz der Vertragsparteien vor;
- Litera ees sorgt unter der Aufsicht der Konferenz der Vertragsparteien für die notwendige Koordinierung mit den zuständigen internationalen und regionalen zwischenstaatlichen Organisationen und anderen Stellen;
- Litera fes trifft unter der Aufsicht der Konferenz der Vertragsparteien die für die wirksame Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen administrativen oder vertraglichen Vorkehrungen und
- Litera ges nimmt andere im Übereinkommen und in dessen Protokollen vorgesehene Sekretariatsaufgaben sowie sonstige Aufgaben wahr, die ihm von der Konferenz der Vertragsparteien zugewiesen werden.