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BGBl. III Nr. 208/2017

kundgemacht 23.11.2017 RIS↗Parlament↗
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 208/2017× zu Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei neu § 0↗RIS↗
Art. 24neu
in Kraft ab 01.11.2017 · idF BGBl. III Nr. 208/2017 Art. 24↗RIS↗

ARTIKEL 24

Transparenz

Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Transparenz und der Rechtsstaatsgarantie bei der Anwendung ihrer handelsbezogenen Gesetze und Vorschriften an und bekräftigen zu diesem Zweck ihre in Artikel römisch zehn des GATT 1994 und Artikel römisch drei des GATS festgelegten Verpflichtungen.