Vertreter von Staaten oder zwischenstaatlichen Organisationen bei Tagungen der OSZE oder von ihr einberufenen Tagungen, Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und andere Personen, die bei der OSZE in Wien amtliche Aufgaben wahrnehmen, genießen während der Ausübung ihrer Funktionen und auf ihren Reisen nach und aus Österreich die folgenden Privilegien und Immunitäten:
- Absatz i,Schutz vor persönlicher Verhaftung oder Anhaltung und vor Beschlagnahme ihres persönlichen Gepäcks und in Bezug auf ihre mündlichen und schriftlichen Äußerungen und alle Handlungen, die sie in ihrer Eigenschaft als Vertreter setzen, Schutz vor jeglicher Gerichtsbarkeit;
- Absatz i, i,Unverletzlichkeit aller Schriftstücke und Urkunden in jeglicher Form;
- Absatz i, i, i,das Recht, Codes zu benutzen und Schriftstücke oder Briefe durch Kurier oder in versiegelten Postsäcken (Valisen) zu empfangen;
- Absatz i, v,Befreiung von Einwanderungsbeschränkungen, von der Ausländerregistrierung oder vom nationalen Dienst in der Republik Österreich für sich selbst und für ihre Ehegatten in Ausübung ihrer Aufgaben;
- Absatz v,die gleichen Erleichterungen in Bezug auf Währungs- oder Geldwechselbeschränkungen, wie sie den Vertretern ausländischer Regierungen in vorübergehender amtlicher Mission gewährt werden;
- Absatz v, i,die gleichen Immunitäten und Erleichterungen in Bezug auf ihr persönliches Gepäck, wie sie diplomatischen Beamten gewährt werden;
- Absatz v, i, i,andere Privilegien, Immunitäten und Erleichterungen, die diplomatische Gesandte genießen, und welche nicht im Widerspruch zu den vorgenannten Bestimmungen stehen, ausgenommen das Recht, die Befreiung von Zollgebühren für eingeführte Gegenstände (sofern sie nicht Teil ihres persönlichen Gepäcks darstellen) oder von Verbrauchs- oder Umsatzsteuern zu beanspruchen.