BGBl. Nr. 178/1955
178. Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee.
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 25neu
Artikel 25
Vollzugsmaßnahmen zu Artikel 21 bis 24
Die Vertragsstaaten werden die Vollzugsmaßnahmen für die Anwendung der Artikel 21 bis 24 einander zur Kenntnis bringen.