BGBl. Nr. 247/1974
247. Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen
ABKOMMEN ÜBER STRAFBARE UND BESTIMMTE ANDERE AN BORD VON LUFTFAHRZEUGEN BEGANGENE HANDLUNGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 25neu
Artikel 25
Mit Ausnahme des in Artikel 24 vorgesehenen Falles sind Vorbehalte zu diesem Abkommen nicht zulässig.