Agrar- und Forstpolitik und internationale land- und forstwirtschaftliche Perspektiven im Allgemeinen,
BGBl. III Nr. 99/2014
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 25neu
ARTIKEL 25
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft
Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft zu fördern. Insbesondere auf folgenden Gebieten tauschen die Vertragsparteien Informationen aus und bauen die Zusammenarbeit aus:
- Litera a
- Litera bEintragung und Schutz geografischer Angaben,
- Litera cökologischer Landbau,
- Litera dForschung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft,
- Litera ePolitik für die Entwicklung des ländlichen Raums und insbesondere Diversifizierung und Umstrukturierung der Agrarsektoren,
- Litera fnachhaltige Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Einbeziehung von Umweltbelangen in die Agrarpolitik,
- Litera gdie Beziehungen zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Umwelt und der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums,
- Litera hAbsatzförderung für landwirtschaftliche Nahrungsmittelerzeugnisse,
- Litera inachhaltige Waldbewirtschaftung zur Verhinderung der Entwaldung und Förderung der Aufforstung, einschließlich der gebührenden Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer, aus denen Holz bezogen wird.