BGBl. Nr. 40/1980
40. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge samt Anhang
WIENER ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS RECHT DER VERTRÄGE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 26neu
TEIL römisch drei
EINHALTUNG, ANWENDUNG UND AUSLEGUNG VON VERTRÄGEN
ABSCHNITT 1: EINHALTUNG VON VERTRÄGEN
Artikel 26
Pacta sunt servanda
Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.