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BGBl. III Nr. 46/2004

kundgemacht 26.05.2004 RIS↗Parlament↗
Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
Kundmachung BGBl. III Nr. 46/2004× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT 211 § 0↗RIS↗
Art. 26aufgehoben
in Kraft 20.04.1989 – 25.09.2002 · idF BGBl. Nr. 176/1989 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 46/2004 Art. 26↗RIS↗

Artikel 26

Verbindliche Fassungen

Dieses Protokoll ist in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist und wird beim Depositar, der jeder Partei des Übereinkommens eine beglaubigte Abschrift übermittelt, hinterlegt.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Paris am 13. Februar 1987.