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BGBl. III Nr. 126/2013

kundgemacht 25.04.2013 RIS↗
Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten
Kundmachung BGBl. III Nr. 126/2013× zu Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) 16 § 0↗RIS↗
Art. 26geändertSchlussteil
in Kraft 04.05.2012 – 25.04.2013 · idF BGBl. III Nr. 89/2012 · danach: BGBl. III Nr. 126/2013 Art. 26↗RIS↗
in Kraft ab 26.04.2013 · idF BGBl. III Nr. 126/2013 Art. 26↗RIS↗
… 4 unveränderte Absätze
Artikel 26
Änderungen
1.
Die Vertragsparteien nehmen auf Ersuchen einer Vertragspartei Konsultationen über Änderungen dieses Abkommens auf.
2.
Dieses Abkommen kann jederzeit auf schriftlichem Wege im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen beider Vertragsparteien geändert werden.