BGBl. III Nr. 126/2013
Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 26geändertSchlussteil
… 4 unveränderte Absätze
Artikel 26
Änderungen
1.
Die Vertragsparteien nehmen auf Ersuchen einer Vertragspartei Konsultationen über Änderungen dieses Abkommens auf.
2.
Dieses Abkommen kann jederzeit auf schriftlichem Wege im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen beider Vertragsparteien geändert werden.