BGBl. Nr. 413/1973
413. Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen samt Erklärung der Republik Österreich
INTERNATIONALES ABKOMMEN ÜBER DEN SCHUTZ DER AUSÜBENDEN KÜNSTLER, DER HERSTELLER VON TONTRÄGERN UND DER SENDEUNTERNEHMEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
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§ 0↗RIS↗
Art. 27neu