Absatz eins,Der Ausschuß hat folgende Aufgaben:
- Litera aErstellung von Richtlinien zur Durchführung dieses Protokolls;
- Litera bGewährung, Aussetzung oder Aufhebung des verstärkten Schutzes für Kulturgut und Erstellung, Unterhaltung und Förderung der Liste des Kulturguts unter verstärktem Schutz;
- Litera cVerfolgung und Überwachung der Durchführung dieses Protokolls und Förderung der Erfassung von Kulturgut unter verstärktem Schutz;
- Litera dPrüfung und Abgabe von Bemerkungen in bezug auf Berichte der Vertragsparteien, erforderlichenfalls Einholung von Klarstellungen und Erstellung eines eigenen Berichts über die Durchführung dieses Protokolls für die Tagung der Vertragsparteien;
- Litera eEntgegennahme und Prüfung von Anträgen auf internationale Unterstützung nach Artikel 32;
- Litera fFestlegung der Verwendung des Fonds;
- Litera gWahrnehmung anderer Aufgaben, die ihm von der Tagung der Vertragsparteien zugewiesen werden.