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BGBl. III Nr. 39/2007

kundgemacht 04.04.2007 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Kundmachung BGBl. III Nr. 39/2007× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Tschechische R) neu § 0↗RIS↗
Art. 27neu
in Kraft ab 22.03.2007 · idF BGBl. III Nr. 39/2007 Art. 27↗RIS↗

Artikel 27

INKRAFTTRETEN

  1. Absatz eins,Jeder der Vertragsstaaten teilt dem anderen Staat den Abschluss des nach innerstaatlichem Recht für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahrens auf diplomatischem Weg mit. Das Abkommen tritt an dem Tag, an dem die letzte der Mitteilungen erfolgt ist, in Kraft und seine Bestimmungen finden Anwendung:
    1. Litera a
      in Bezug auf die an der Quelle einbehaltenen Steuern für Erträge, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres gezahlt oder gutgeschrieben werden, das dem Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt;
    2. Litera b
      in Bezug auf die übrigen Steuern auf Einkommen oder Steuern auf Vermögen, auf Einkommen und Vermögen für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.
  2. Absatz 2,Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens tritt das am 7. März 1978 zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Republik Österreich unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 1) im Verhältnis zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich außer Kraft.

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1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1979,, Weitergeltung im Verhältnis zur Tschechischen Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,.