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Kundmachungen zu Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände××
BGBl
BGBl. III Nr. 21/2005 Sonstiges kundgemacht 18.02.2005
Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände samt Anlagen
Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbeständeneu