die Beziehungen zwischen Armut und Umwelt;
BGBl. III Nr. 132/2005
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 28neu
ARTIKEL 28
Zusammenarbeit im Umweltschutz
(1) Ziel der Zusammenarbeit ist es, im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung die Erhaltung und Verbesserung der Umwelt, die Verhütung der Verunreinigung und Degradation natürlicher Ressourcen und Ökosysteme und deren rationelle Nutzung zu fördern.
(2) In diesem Zusammenhang sind von besonderer Bedeutung:
- Litera a
- Litera bdie Auswirkungen von Erwerbstätigkeiten auf die Umwelt;
- Litera cUmweltprobleme und Raumordnung;
- Litera dProjekte zur Stärkung der für den Umweltschutz zuständigen Stellen und der Umweltschutzpolitik Chiles;
- Litera eder Austausch von Informationen, Technologie und Erfahrung unter anderem in den Bereichen Umweltschutznormen und -modelle, Bildung und Ausbildung;
- Litera fBildung und Ausbildung im Umweltbereich zur stärkeren Einbeziehung der Bürger;
- Litera gtechnische Hilfe und gemeinsame regionale Forschungsprogramme.