BGBl. III Nr. 301/2013
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 28neu
Artikel 28, Verhältnis der Zahlstellen nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer i und ii
Die Bestimmungen des Artikels 6 sind sinngemäß auf Teil 3 anzuwenden.