BGBl. Nr. 178/1955
178. Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee.
Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 29neu
römisch sieben. Übergangsbestimmungen
Art. 29
Vorgängig durchgeführte Arbeiten
Die auf Grund einvernehmlicher Beschlüsse seit 1. Januar 1942 bereits durchgeführten, den Richtlinien des Umbauprojektes römisch drei b entsprechenden Arbeiten gelten als Teil der gemeinsamen Werke (Artikel eins,).