BGBl. Nr. 309/1962
309. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über wechselseitigen rechtlichen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen, über Urkundenwesen und über Erteilung von Rechtsauskünften samt Schlußprotokoll.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über wechselseitigen rechtlichen Verkehr in bürgerlichen Rechtssachen, über Urkundenwesen und über Erteilung von Rechtsauskünften.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 29neu
Artikel 29
Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.