die soziale Sicherheit,
BGBl. Nr. 432/1976
432. Europäisches Übereinkommen über Staatenimmunität samt Anlage, Zusatzprotokoll und Österreichischer Erklärung
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER STAATENIMMUNITÄT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 29neu
ARTIKEL 29
Dieses Übereinkommen ist nicht anzuwenden auf Verfahren betreffend
- Litera a
- Litera bSchäden durch Kernenergie,
- Litera cZölle, Steuern, Abgaben und Geldstrafen.