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BGBl. III Nr. 173/2005

kundgemacht 09.09.2005 RIS↗Parlament↗
Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang
Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 173/2005× zu Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen neu § 0↗RIS↗
Art. 29neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 173/2005 Art. 29↗RIS↗

Artikel 29

Der Oberste Rat kann ferner mit Organisationen oder Institutionen des öffentlichen oder privaten Rechts, die am Betrieb einer bestehenden Schule interessiert sind, nach entsprechendem einstimmigen Beschluß andere Übereinkünfte als Beitrittsübereinkommen schließen. Der Oberste Rat kann ihnen einen Sitz und eine Stimme im Verwaltungsrat der betreffenden Schule zuweisen.