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Kundmachungen zu Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten××
BGBl

Zu Art. 2 (ÜR) Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten sind keine Kundmachungen verzeichnet.
alle Kundmachungen zum Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten