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Kundmachungen zu Reifeprüfung in den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe××
BGBl

Zu Art. 2 (ÜR) Reifeprüfung in den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe sind keine Kundmachungen verzeichnet.
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