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BGBl. Nr. 235/1954

kundgemacht 22.10.1954 RIS↗
235. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse.
Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über geographische Herkunftsbezeichnungen und Benennungen bestimmter Erzeugnisse.
Kundmachung BGBl. Nr. 235/1954× zu Gewerblicher Rechtsschutz - Herkunftsbezeichnungen (Italien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewerblicher Rechtsschutz - Herkunftsbezeichnungen (Italien) neu § 0↗RIS↗