286. Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).
ABKOMMEN ZUR VEREINHEITLICHUNG VON REGELN ÜBER DIE BEFÖRDERUNG IM INTERNATIONALEN LUFTVERKEHR (WARSCHAUER ABKOMMEN).
Kundmachung
BGBl. Nr. 286/1961× zu Warschauer Abkommen×
Änderungen durch diese Kundmachung
▾
Warschauer Abkommen
neu
§ 0↗RIS↗