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BGBl. Nr. 296/1963

kundgemacht 20.12.1963 RIS↗
296. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung über die Regelung des Alpenweideviehverkehrs.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung über die Regelung des Alpenweideviehverkehrs.
Kundmachung BGBl. Nr. 296/1963× zu Abkommen zwischen Österreich und der Bayerischen Staatsregierung über die Regelung des Alpenweideviehverkehrs×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zwischen Österreich und der Bayerischen Staatsregierung über die Regelung des Alpenweideviehverkehrs neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu

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