BGBl. Nr. 66/1964
66. Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken.
ZUSATZÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ABSCHAFFUNG DER SKLAVEREI, DES SKLAVENHANDELS UND SKLAVEREIÄHNLICHER EINRICHTUNGEN UND PRAKTIKEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu