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BGBl. Nr. 197/1968

kundgemacht 21.06.1968 RIS↗
197. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen
Kundmachung BGBl. Nr. 197/1968× zu Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen neu § 0↗RIS↗