239. Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung samt Formblatt
ÜBEREINKOMMEN über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
Kundmachung
BGBl. Nr. 239/1982× zu Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung×
Änderungen durch diese Kundmachung
▾
Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
neu
§ 0↗RIS↗