Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 755/1988

kundgemacht 30.12.1988 RIS↗
755. Übereinkunft über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau
Übereinkunft über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau
Kundmachung BGBl. Nr. 755/1988× zu Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 755/1988 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3

Die beiden Zollstellen legen in der Bewilligung nach Artikel 2 die zum Zweck der Ausübung der Zollüberwachung erforderlichen Bedingungen fest.