BGBl. Nr. 121/1991
121. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Bhutan über technische Zusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES BHUTAN ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu