Absatz eins,Zur Verhütung, Bekämpfung und Verringerung grenzüberschreitender Beeinträchtigungen arbeiten die Vertragsparteien einschlägige rechtliche, verwaltungsmäßige, wirtschaftliche, finanzielle und technische Maßnahmen aus, nehmen diese an, setzen sie um und bringen sie miteinander in Einklang, um unter anderem sicherzustellen,
- Litera adaß durch die Anwendung unter anderem von abfallarmer oder abfallfreier Technologie die Emission von Schadstoffen an ihrer Quelle verhütet, bekämpft und verringert wird;
- Litera bdaß grenzüberschreitende Gewässer vor Verschmutzung aus Punktquellen dadurch geschützt werden, daß das Einleiten von Abwasser vorher durch die zuständigen nationalen Behörden genehmigt wird und das genehmigte Einleiten überwacht und kontrolliert wird;
- Litera cdaß die in den Genehmigungen angegebenen Grenzwerte für das Einleiten von Abwasser auf dem Stand der Technik für das Einleiten von Gefahrstoffen beruhen;
- Litera ddaß strengere Vorschriften, die in Einzelfällen sogar zu einem Verbot führen, erlassen werden, wenn die Qualität des aufnehmenden Wassers oder das Ökosystem diese erfordern;
- Litera edaß zumindest, falls erforderlich schrittweise, eine biologische Behandlung oder ein gleichwertiges Verfahren auf städtisches Abwasser angewandt wird;
- Litera fdaß geeignete Maßnahmen getroffen werden, wie z. B. die Anwendung des Standes der Technik, um Nährstoffeinträge aus industriellen und städtischen Quellen zu verringern;
- Litera gdaß geeignete Maßnahmen und die beste Umweltpraxis zur Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Schadstoffen aus diffusen Quellen entwickelt und umgesetzt werden, insbesondere wenn die Landwirtschaft die Hauptquelle ist (Richtlinien zur Entwicklung der besten Umweltpraxis befinden sich in Anlage römisch zwei dieses Übereinkommens);
- Litera hdaß Umweltverträglichkeitsprüfungen und andere Arten der Prüfung angewandt werden;
- Litera idaß eine nachhaltige umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasservorkommen gefördert wird, einschließlich der Anwendung eines auf das Ökosystem bezogenen Konzepts;
- Litera jdaß eine Notfallplanung entwickelt wird;
- Litera kdaß zusätzliche konkrete Maßnahmen getroffen werden, um die Verschmutzung des Grundwassers zu verhüten;
- Litera ldaß die Gefahr einer unfallbedingten Verschmutzung auf ein Mindestmaß herabgesetzt wird.